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Darstellung von Coronaviren im Blut. Bild: pixabay

Informationen für Besucher:innen

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

die Besuchsregelungen im LWL-Rehabilitationszentrum Südwestfalen stützen sich auf den jeweils gültigen Empfehlungen des Robert Koch Instituts und den aktuellen Erlassen und Verfügungen des MAGS NRW oder des Bundes.

Auch für geimpfte und genese Besucher:innen ist eine Testung auf das SARS-CoV-2 Virus obligatorisch. Alternativ kann eine Bescheinigung über eine Testung, die nicht länger als 24 Stunden alt ist, vorgelegt werden.

Kostenlose Coronaschnellteste (PoC-Antigen-Test) im Kreis Soest finden Sie hier!

Vor dem Betreten der Stationen erfolgt ein Kurzscreening auf mögliche Symptome.
Bei Symptomen ist ein Einlass in das LWL-Rehabilitationszentrum Südwestfalen nicht möglich. Zur Sicherstellung der Möglichkeit einer Kontaktpersonennachverfolgung tragen Sie sich bitte in die Besucherliste ein.

Während des Besuchs sind die allgemeinen Regelungen wie Abstand halten, Händedesinfektion, Maskenpflicht, Husten- und Niesetikette, Lüften, Vermeidung der Kontaktaufnahme zu nicht besuchten Personen weiterhin verpflichtend einzuhalten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe in dieser herausfordernden Zeit und bleiben Sie gesund!

Christine Enste und Stefan Kühnhold
Leitung LWL-Rehabilitationszentrum Südwestfalen